Koscher heißt übersetzt «im rechten Zustand tauglich» bzw. «erlaubt». In aschkenasischer Aussprache sagt man «koscher» — ein Wort, das weltweit für «sauber» bekannt ist.
Kaschruth ist sein Hauptwort. Gemäß Mischna und Talmud bedeutet dieser Begriff «zum Genuss erlaubt», und zwar in rituell-gesetzlicher wie auch in zivilrechtlicher Beziehung. «Koscheres Fleisch» bedeutet also: nach den Speisegesetzen zum Genuss geeignetes Fleisch. Daraus entstand das Verb «kaschern», was religionsgesetzlich brauchbar machen bedeutet.
Der Gegensatz von «kascher | koscher» ist «Trefa», für den Genuss Verbotenes. Dazu zählen beispielsweise Schweinefleisch und alle Nahrungsmittel, die aus diesem Fleisch gewonnen werden; Wild, weil man seine Nahrungsaufnahme nicht kontrollieren kann und weil es auf der Jagd erlegt und somit nicht rituell geschlachtet wird. Weiterhin sind alle Tiere aus den Wassern verboten, die keine Flossen und Schuppen haben.
SCHECHITA, die Schächtung, basiert auf festgelegten Schlachtvorschriften und ist ein ritueller Akt, ohne den das Fleisch nicht zum Essen zugelassen wird (weil es bis dahin nicht koscher ist) und endet mit dem Kaschern des Fleisches in der jüdischen Küche.
Parwe — neutral, die Speisen, die nach jüdischen Speisevorschriften (Kaschruth) in Bezug auf die Kategorie milchig und fleischig als neutral gelten und mit allen Nahrungsmittelgruppen genossen werden können: z. B. Nudeln, Brot, Eier, Obst und Gemüse. Fisch gilt auch als Parwe, wird aber von manchen Juden nicht zusammen mit Fleisch gegessen. Wenn auch einige dieser Vorschriften sich scheinbar widersprechen und Außenstehenden mitunter als veraltet vorkommen mögen, so kann doch ihre Zweckmäßigkeit in hygienischer Hinsicht kaum geleugnet werden. Blut, in der Bibel erscheint das Blut geradezu als Träger des Lebens. «Allein esset das Fleisch nicht mit seinem Blut, in dem sein Leben ist!» (1. Mose 9.4) «Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall, wo ihr wohnt, dass ihr weder Fett noch Blut esset.» (3. Mose 3.17) Darum gilt den Juden als «ewige Satzung», dass für sie der Genuss von Blut verboten ist. Die späteren Kaschruth-Gesetze legen konkret fest, wie man das Fleisch am günstigsten vom Blut reinigt.
Fleisch und Milch Es heißt im schließenden Absatz des letzten Bibelverses, der von den Speisevorschriften spricht: «Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter!» (2. Mose 23.19). Die Überlieferung hat das Gebot als ein Verbot gegen den gleichzeitigen Genuss von Fleisch und Milch interpretiert; insbesondere dürfen Fleisch und Milch nicht bei der gleichen Mahlzeit gegessen werden und auch die Vor- und Zubereitung einer Milch- mit einer Fleischspeise ist verboten, ebenso das Mischen von Fleisch- und Milchspeisen. Sie dürfen weder zusammen gekocht, noch zusammen gegessen werden; daher sind Fleisch mit Käse überbacken, Fleisch mit Kartoffelpüree, welches mit Milch zubereitet wird, oder nach einer Fleischspeise eine Milchspeise zu essen verboten.
Geflügel wird in einem jüdischen Haushalt genauso behandelt wie jedes andere Fleisch. Es muss gewässert und gesalzen (gekaschert) werden, um alles Blut, das noch in ihm enthalten ist, zu entfernen. Somit gelten für Geflügel dieselben Vorschriften wie für alles andere Fleisch.
Fisch Für Fisch gelten die Vorschriften wie für Milch und Fleisch nicht. Beim Fisch sind Flossen und Schuppen ein Zeichen der «Reinheit». Wenn sie aus dem Wasser genommen werden, gelten sie als rituell rein und sind zum Verzehr geeignet. Besitzen sie jedoch keine Schuppen, sondern nur Flossen, dann sind es «unreine» Fische (wie z. B. der Aal), d. h. sie sind rituell nicht erlaubt.
Lars Ariel Dziuballa Jüdische Gemeinde Chemnitz
Vorstand & Uwe Dziuballa SCHALOM Restaurant
HausMeister